Wenn ausschließlich der monatliche Entlastungsbetrag genutzt wird, ist der zeitliche
Umfang in der Praxis begrenzt. Bei vielen Angeboten sind deshalb zum Beispiel
zwei Termine im Monat von jeweils etwa 1,5 Stunden üblich. Mehr Betreuung kann
– je nach Voraussetzungen – beispielsweise über Selbstzahlung oder Verhinderungspflege
finanziert werden.
Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 bis zu 131 € monatlich. Wie viele Betreuungsstunden
damit tatsächlich möglich sind, hängt unter anderem vom Stundensatz des jeweiligen
Anbieters und von eventuell noch verfügbaren Leistungsbeträgen ab.
Wie soll die Unterstützung finanziert werden?
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Nur über den Entlastungsbetrag
Entlastungsbetrag + Verhinderungspflege
Entlastungsbetrag + private Zuzahlung
Verhinderungspflege
Selbstzahlung
Mehrere Möglichkeiten kommen infrage
Ich weiß es noch nicht
Gewünschter Betreuungsumfang
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Ca. 2 × monatlich je 1,5 Stunden
1 × monatlich
2 × monatlich
Wöchentlich
Mehrmals wöchentlich
Einmalige Unterstützung
Anderer Umfang
Noch unklar
Zusätzliche Selbstzahlung möglich?
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Ja
Nein
Eventuell
Noch unklar
Gewünschter Beginn
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So schnell wie möglich
Innerhalb von 1–2 Wochen
Innerhalb eines Monats
Später
Noch unklar